Lippenkontur, Teil- und Vollschattierung

Bei der Pigmentierung der Lippen kann die Symmetrie, die Kontur und die Fülle optisch korrigiert werden.

Je nach Wunsch und Ausgangslage gibt es mehrere Methoden die Lippen zu pigmentieren. Nur die Lippenkontur, eine Teilschattierung oder eine Vollschattierung der Lippe. Die Lippenkontur kann einen Ton dunkler, also etwas auffälliger, oder in gleichem Ton pigmentiert werden. Die Schattierung kann ebenfalls in mehreren Tönen erfolgen um optisch das Lippenvolumen zu erhöhen.

  • Vor dem Termin sollte die Lippe ca. 1 Woche gepflegt werden um spröde Haut zu vermeiden. Dies könnte zu einer schlechteren Farbaufnahme führen. Gerne gebe ich Tipps dazu, was am besten verwendet werden kann
  • Bei einer Neigung zu Herpes sollte prophylaktisch 3-4 Tage lang und mehrere Male am Tag Aciclovir auf die Lippe aufgetragen werden
  • Bei blutverdünnenden Medikamenten ist eine Rücksprache notwendig ob diese vor der Behandlung pausiert werden müssen. Auf Alkohol und Nikotin sollte einen Tag vor der Behandlung verzichtet werden

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Wie läuft ein Termin bei mir ab?

Als erstes wird in einem Beratungsgespräch gemeinsam die Methode, Form und Farbe besprochen. Dann zeichne ich die gewünschte Lippenkontur an, passend zum Typ und der Gesichtsstruktur. Wenn das Ergebnis nach dem Blick in den Spiegel gefällt, wird mit dem Pigmentieren begonnen.

Das frische Permanent Make-up sieht in den ersten Tagen dunkler aus, als im Beratungsgespräch besprochen. Das liegt daran das die Farbe ca. 50% ihrer Intensität verliert. Das fertige Ergebnis ist nach ca. 4 Wochen zu erkennen.

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AGB

Terminvergabe: Für die Vergabe eines Termins wird eine Anzahlung in Höhe von 50,00€ einbehalten. Der Betrag kann in bar oder per EC-/Kreditkarte oder Paypal/Überweisung bezahlt werden. Der Termin gilt erst als bestätigt, wenn die Anzahlung eingegangen ist.

Die Anzahlung wird beim oben stehenden Termin verrechnet.

Bei kurzfristigen Terminabsagen (weniger als 48 Stunden), wird die Anzahlung einbehalten, es sei denn, es liegen dringende Gründen vor (bspw. Krankheitsfall). Dann bleibt die Anzahlung nach Vorlage eines Attest bestehen.

Bei unangekündigtem Nichterscheinen wird die Anzahlung einbehalten. Bei einer neuen Terminvergabe fällt erneut eine Anzahlung an.

In Fällen von Terminabsagen durch die Eigentümerin, wird ein neuer Termin vereinbart.

Terminabsage:

Wird ein Termin in weniger als 24 Stunden vorher ohne triftigen Grund abgesagt, wird der volle Betrag der Sitzung in Rechnung gestellt.